Du bist Pilot, Flugschüler, Fluglotse oder Flugbegleiter? Dann check jetzt bei Skysurance ein, dein Versicherungsmakler, wenn es um das fliegende Personal geht. Seit über 10 Jahren sind wir in der Luftfahrtbranche unterwegs und dabei spezialisiert auf den Berufsstand der Verkehrsflugzeugführer, Flugbegleiter und Fluglotsen. Zu unserem Kundenstamm gehören Piloten, Flugschüler, Flugbegleiter von verschiedensten Airlines und Fluglotsen.
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Skysurance ist einfach anders
Wir können auch Standard! Aber auch aus dem Standard machen wir etwas Besonderes. Viele Produkte haben wir für Sie als Flieger entwickelt. Unsere Leistungen sind kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis aus langjähriger Erfahrung. Das stetige Engagement und die Weiterentwicklung führen zu einem einzigartigen Ergebnis und Beratungserlebnis. Freuen Sie sich unteranderem auf
- Sonderkonditionen (Stichwort Gelber Ausweis)
- speziell verhandelte Versicherungsbedingungen
- das Schließen von Versicherungslücken, das Vermeiden von Überversicherungen oder Unterversicherungen durch diverse Annexe (Anhänge /Anlagen) in Verbindung mit den jeweiligen MTV´s (Mantel – Tarifverträgen)
- und vieles mehr
Zum Beispiel: Fluguntauglichkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit! Darüber hinaus bieten wir durch unsere guten Kontakte, zu internationalen Versicherern auch Spezialkonzepte. Die internationalen Versicherungsprodukte sind oft flexibler, günstiger und transparenter als deutsche Versicherungsprodukte.
Leider ist es in Deutschland gängige Praxis, dass neue Risiken zu bestehenden Versicherungsbedingungen einfach hinzugefügt werden. Dies ist für den Versicherer einfacher, als ein komplett neues Bedingungswerk zu entwerfen und sich mit der Branche im Detail auseinanderzusetzen. Beispielsweise wird das Risiko der Loss of License (LOL für Piloten) oft an eine Berufsunfähigkeitsversicherung angehängt.
Das Problem hierbei ist, dass man ein intransparentes und unflexibles Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland mitkaufen muss. Ein weiteres Beispiel ist die rechtliche Definition von Arbeitsunfähigkeit und Fluguntauglichkeit in der Krankentagegeldversicherung für Piloten und Flugbegleiter. Bedingungstechnisch gibt es in der Defintion große Unterschiede bei Auslösen des Versicherungsfalls. Fluguntauglichkeit muss nicht zur Auszahlung eines Krankentagegeldes führen