Loss of License (LoL) Konzepte
Bei uns steht die persönliche Beratung im Mittelpunkt und wir schauen uns immer die aktuelle persönliche Situation von Ihnen an. Desweiteren beziehen wir in unsere Berechnungen auch die aktuellen MTV´s Ihre Airline mit ein. Bei Bedarf prüfen wir in unserem Security Check LOL, Ihre bestehenden Verträge auf eventuelle Schwachstellen (kostenlos). Viele Bedingungswerke haben erhebliche Lücken und Wiedersprüche, welche im Leistungsfall zu Kürzungen oder Nichtzahlung führen könnten. Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gerne! Als Erstes können Sie hier gerne Wissenswertes zur Loss of Licence lesen.
- Was ist versichert?
- Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor
- Wie berechnen Sie die Versicherungsbeiträge?
- Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?
- Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen
Laut den Versicherungsbedingungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man berufsunfähig, wenn man zu mehr als 50% den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Verlust der Lizenz wird dem gleichgestellt, da man zu 100% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann/ darf und da einem 50% Arbeitsleistung in diesem Fall nichts bringen. Die LOL- Regelungen sind auch einfacher für den Versicherer da keine langwierigen Prüfungen anfallen. Es muss nur der Status der Lizenz geprüft werden.
Deutsche Lebensversicherer verwenden vorwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer, Zusatzleistungen (z. B. eine garantierte jährliche Steigerung der Rente im Leistungsfall) und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).
- Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
- Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Bei Vorsatz wird nicht geleistet
- Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Pflegezusatzversicherung, um im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Basisabsicherung darstellt. Die Kosten für häusliche Pflege oder Pflegeheime sind höher als die gesetzliche Absicherung. Zudem gilt „Kinder haften für Ihre Eltern“ auch finanziell, wenn die Kosten nicht bestritten werden können.
Es sollte auch über eine ausreichende private Rentenversicherung nachgedacht werden, da die Berufsunfähigkeitsversicherung maximal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zahlt. Hier gibt es die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch die Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit.
Da die Prozesskostenquoten gerade in der Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherung signifikant sind durch den Missbrauch, der versucht wird, lohnt es sich auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben, um sein Recht im Zweifel durchbringen zu können. Alle Kosten für die Rechtsanwälte, Gerichte, nötige Gutachten etc. würden hierbei übernommen. Hier sollte auch auf einen Spezial-Straf-Rechtsschutz geachtet werden, um auch gegen strafrechtliche Vorwürfe vorgehen zu können.