Die Rürup Rente
Rürup Rente Zahlen, Daten und Fakten:
- Keine Anrechnung im Hartz IV Fall
- Beiträge werden nicht auf die Finanzierung eines Pflegefalls angerechnet
- Pfändung und insolvenzgeschützt in der Ansparphase
- Förderung des Staates
- Keine Bedingungen die an den Abschluss gekoppelt sind
- Kein Mindestbeitrag
Die Abzugsfähigkeit erhöhte sich jährlich um 2 %-Punkte. Der Sonderausgabenabzug für Aufwendungen für Basisrenten war nach bisheriger Rechtslage in 2023 nur zu 96 % in 2024 zu 98 % und erst in 2025 zu 100 % möglich. Dank einer Entlastung der Bundesregierung sind die Beiträge aber bereits ab 2023 voll abzugsfähig zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Maximal können Ledige 26.528 Euro und Verheiratete 53.056 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.