Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Fluguntauglichkeitsversicherung (FU)

Ihre Arbeitskraft ist das wichtigste Gut in Ihrem Leben!

Würde man das Brutto Gehalt eines Berufstätigen auf die gesamte Zeit der Berufstätigkeit zusammenzählen so kommen nicht selten Millionenbeträge heraus. Würde aber aus einem gesundheitlichen Grund die Arbeitskraft verloren gehen, so verliert man auf Dauer auch das Einkommen und somit seinen hart erarbeiteten Lebensstandard.

Die Bedeutung der Fluguntauglichkeitsversicherung für Flugbegleiter

Flugbegleiter leisten eine unglaublich wichtige Arbeit in der Welt des Reisens. Doch was passiert, wenn sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben? Hier kommt die Fluguntauglichkeitsversicherung ins Spiel. Aber wer braucht eine Fluguntauglichkeitsversicherung? Und wie hoch sollte die Absicherung sein? Wir von Skyinsurance haben die Antworten.

Fluguntauglichkeit – Ein Risiko für jedes Crew-Mitglied

Flugbegleiter sind oft auf sich allein gestellt, wenn sie plötzlich fluguntauglich werden. Das kann bedeuten, dass sie ihren Job verlieren und vor finanziellen Schwierigkeiten stehen. Es ist daher von großer Bedeutung, sich schon frühzeitig mit dem Thema Fluguntauglichkeitsversicherung zu beschäftigen. Doch ab wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer solchen Versicherung und wie lange sollte sie abgeschlossen werden?

Sicherheit im Falle von Fluguntauglichkeit

Egal ob du bereits langjähriger Flugbegleiter, frischgebackener Purser oder noch Flugschüler bist, eine Fluguntauglichkeitsversicherung ist immer eine gute Wahl. Sie bietet dir die finanzielle Sicherheit, die du brauchst, um in aller Ruhe zu genesen oder deinen nächsten Karriereschritt zu planen, falls du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Unser Angebot – Beratung von Kollegen für Kollegen

Unser Team besteht aus ehemaligen Flugbegleitern, Piloten und Angehörigen von Crew-Mitgliedern. Wir wissen, was es bedeutet, in der Luft zu arbeiten, und verstehen die Risiken und Herausforderungen, denen du dich täglich stellst. Daher haben wir ein Beratungskonzept entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse von Flugbegleitern und Fluglotsen abgestimmt ist. Wir erklären dir nicht nur die verschiedenen Versicherungsprodukte, sondern beraten dich auch umfassend zu den verschiedenen Aspekten einer Fluguntauglichkeitsversicherung.

Vergleich Fluguntauglichkeitsversicherung – Unser Angebot im Überblick

Im Vergleich zu unseren Mitbewerbern wie Albatross, Luftfahrtversicherung 24 oder Pantenius bietet unsere Fluguntauglichkeitsversicherung eine Reihe von Vorteilen. Wir gehen auf deine individuellen Bedürfnisse ein und berücksichtigen dabei sowohl deine berufliche Situation als auch deine persönlichen Ziele und Wünsche.

Alternativen zur Fluguntauglichkeitsversicherung

Es gibt auch Alternativen zur Fluguntauglichkeitsversicherung, wie zum Beispiel die Grundfähigkeitsversicherung oder Schwere Krankheiten. Allerdings sind diese nicht immer auf die speziellen Anforderungen von Flugbegleitern abgestimmt. Bei uns erhältst du eine auf dich zugeschnittene Beratung und ein Angebot, das perfekt auf deine Situation abgestimmt ist.

Fazit

Ob Flugbegleiter, Purser oder Flugschüler, ohne Versicherung geht es langfristig nicht. Lasse jetzt deinen Versicherungsstatus prüfen und sichere dir unsere speziell auf dich abgestimmte Fluguntauglichkeitsversicherung. Denn eins ist sicher: Es geht um deine Zukunft und um deine finanzielle Sicherheit!

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Digitale Vertragsverwaltung mit dem FinAlly Portal

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Was Sie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Fluguntauglichkeitsversicherung (FU) wissen sollten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Vorab gesagt, jeder 4. Wird im Laufe seiner beruflichen Karriere entweder vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig.

  • 28% wegen psychischer Erkrankungen
  • 20% wegen Krebserkrankungen
  • 19% wegen orthopädischer Erkrankungen (meist Rücken)
  • 11% wegen einem Unfall
  • 1,4% wegen neurologischen oder sonstigen Erkrankungen
  • 0,8 % wegen Herz und Kreislauferkrankungen

Es gibt unterschiedliche Einstufung in Teilerwerbsunfähig und Vollerwerbsunfähig. Hierbei geht es nicht darum, ob sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern darum, ob Sie weiterhin in der Lage sind einer Tätigkeit nachzugehen. Dabei müssen Sie diese nicht tatsächlich ausüben.

Anspruch auf ein Teilerwerbsunfähigkeitsrente haben Sie, sollten Sie in der Lage sein zumindest 3 Std am Tag, aber keine 6 Std am Tag arbeiten können. Die Höhe der Rente beträgt ca. 15%-19% Ihres  Bruttoeinkommens.

Anspruch auf eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente haben Sie, sollten Sie keine 3 Std. am Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Die Höhe der Rente beläuft sich in diesem Fall auf ca. 30%-38% des Bruttoeinkommens.

Selbstständige

Auch wenn diese freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sind sie nicht automatisch sofort versichert. Anspruch liegt nur vor, wenn vor dem 01.Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und danach die Beiträge lückenlos einbezahlt wurden bzw. werden.

Berufsanfänger

Haben keinen Anspruch, denn erst nach 5 Jahren Beitragsentrichtung, greift die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Schüler und Studenten

Selbstreden zahlt diese Gruppe nicht in die Beitragskassen ein. Somit besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ein Absicherungsanspruch gibt es lediglich aus der gesetzlichen Unfallversicherung, aber nur wenn ein Unfall während der Schule oder des Studiums passiert. Zusätzlich ist der Schüler/Student auf dem direkten Weg zur Schule/Uni und auf dem direkten Heimweg von der Schule/ Uni in der Unfallversicherung versichert.

Ihre Fluguntauglichkeitsversicherung soll Schritt halten!

  • Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsfragen
  • Ob Dynamik oder Lebensphasenkonzept, eine FU / BU sollte Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfungen bieten, damit sich der Vertrag an Ihre Lebenssituation anpasst und ein veränderter Gesundheitszustand der idealen Absicherungshöhe nicht im Wege steht.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Auch bei dauerhafter Verlegung des Wohnortes weiterhin den BU Schutz genießen
  • Ein Berufswechsel?
  • Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) & Fluguntauglichkeitsversicherung (FU), sollte das ohne Änderungen und ohne Meldepflicht mitmachen, auch wenn der neue Beruf ein höheres Risiko mitbringt
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Wie bereits erwähnt verzichten die meisten Versicherer bereits darauf. Dennoch sind oftmals solche Klauseln in bestehenden alten Verträgen zu lesen. Hier gilt lieber einmal mehr prüfen, als das Nachsehen im Notfall zu haben
  • Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • Hier leistet der Versicherer bereits bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Bescheinigungen (auch hier muss der Versicherte für zumindest 6 Monate krank sein, um Anspruch auf Leistung zu haben) eines behandelnden Arztes, also bei der Vorlage des „gelben Zettels“. Somit erhält die versicherte Person sehr schnell eine Vorableistung aus der Versicherung

Die Fluguntauglichkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bietet übrigens auch einen optimalen Schutz für Flugbegleiter und Piloten, denn auch wenn diese Berufsgruppen Ihren Beruf aus gesundheitlichem Grund nicht mehr ausüben können, springt die Fluguntauglichkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im vollen Umfang ein!

Wir helfen Ihnen gerne Ihre Arbeitskraft optimal abzusichern. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, sollten Sie längerfristig oder langfristig krank werden, denn es gibt nichts schlimmeres als gegen eine Krankheit zu kämpfen und gleichzeitig in finanzielle Schieflage zu geraten!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU schützt vor den finanziellen Verlusten, sollte der Versicherte aus gesundheitlichem Grunde nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Ab wann springt die Flugunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

In den meisten Verträgen ist geregelt, dass der Versicherte Anspruch auf die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente & Flugunfähigkeitsrente hat, sollte er für zumindest 6 Monate oder länger aus gesundheitlichem Grund, der ärztlich nachzuweisen ist, nicht in der Lage sein seinen Beruf auszuüben. Versichert ist man zumeist für den gesamten Zeitraum der Berufsunfähigkeit und erhält auch rückwirkend die Zahlung der Rente, wenn die Gesellschaft die Berufsunfähigkeit festgestellt hat.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2001 abgeschafft. Jetzt gibt es die Erwerbsminderungsrente. Die Anspruchsprüfung ist einfach gehalten. Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn jemand unter drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die Rente unbefristet bewilligt werden. Der Anspruch auf die EM-Rente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert.

Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt keine. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die Hälfte. Wobei das „Arbeiten“ nichts mit dem Beruf zu tun hat. Ein Pilot, der aufgrund eines Nervenleidens, zitternden Händen bekommen hat, kann theoretisch ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Oder ein Lehrer als Pförtner.  Sie können sich daher sicher vorstellen, wie schwierig es ist, hier eine Leistung zu erhalten. Auch die Höhe der Absicherung ist recht „einfach“ gehalten. Nämlich 38% des letzten Bruttoeinkommens. Bei einem Arbeitnehmer, der 266 € verdient hat, wären das gerade einmal 988 €. Zuviel um zu sterben und zu wenig, um zu leben. Private Vorsorge tut Not.

Wenn Sie Ihren Beruf auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können, ist die Flugunfähigkeitsversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit, das bisherige Einkommen abzusichern. Auch bei vorübergehender Fluguntauglichkeit & Berufsunfähigkeit leistet die Versicherung. Die FU Versicherung & BU Versicherung hält alles zusammen. Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, verdienen Sie als Pilot, Flugbegleiter oder Fluglotse kein Geld mehr und könnten sich die anderen Bausteine Ihrer Vorsorge nicht mehr leisten. Schnell können Kreditraten oder einfach nur mal Essen gehen, zur unüberwindlichen Hürde werden.

Wir haben die passende Fluguntauglichkeitsversicherung  (FU) & Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir wollen zufriedene Kunden

Bei unserer persönlichen, sensiblen und individuellen Beratung stehen Privatkunden, Firmenkunden, Vereine und Verbände immer im Mittelpunkt.  Die Konzept und Versicherungslösung sind nicht von der Stange, sondern auf den Kunden nach Maß und Risiko persönlich zugeschnitten. Die FinAlly GmbH ist ein Ihr unabhängiger Versicherungsmakler. Wir geben Ihnen folgendes Serviceversprechen:

  • Persönliche und individuelle Bedarfsermittlung und Portfolio – Optimierung
  • Ausgebildete und spezialisierte Kundenbetreuer und Ansprechpartner in allen Segmenten
  • Die FinAlly verfügt über ein Starkes Netzwerk, welches aus marktbekannten Partnern besteht
  • Kunden können dieses Netzwerk zu speziellen Preisen nutzen (One Family)
  • Wir bieten Ihnen umfangreiche Risikoanalysen auf Basis Ihrer bestehenden Verträge und Konzepten
  • Professionelles Schadenmanagement
  • Auf Wunsch Durchführung individueller Mandantenworkshops

Wir ersparen Ihnen den Vergleichsmarathon

Unsere Versicherungslösungen und Versicherungskonzepte, sind kein Zufallsprodukt, sondern ein Ergebnis aus Jahrelanger Arbeit und Erfahrung. Das stetige Engagement und die Weiterentwicklung führen zu einem einzigartigen Ergebnis und Beratungserlebnis. FinAlly steht niemals still. Gut ist uns nicht Gut genug! Wir sind für Sie da wenn Sie einen Versicherungsvergleich haben möchten oder die betriebliche Altersvorsorge auf die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen wollen! Wir beraten unabhängig und objektiv. Aus über 100 nationalen und internationalen Versicherungsunternehmen suchen wir immer die optimale Lösung für Sie.

Wir als FinAlly verbinden die klassischen Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers mit den modernen Themen eines Beratungsunternehmens. Wir handeln ausschließlich im Dienst unserer Mandaten. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da!