Ihre Fluguntauglichkeitsversicherung soll Schritt halten!
- Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsfragen
- Ob Dynamik oder Lebensphasenkonzept, eine FU / BU sollte Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfungen bieten, damit sich der Vertrag an Ihre Lebenssituation anpasst und ein veränderter Gesundheitszustand der idealen Absicherungshöhe nicht im Wege steht.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Auch bei dauerhafter Verlegung des Wohnortes weiterhin den BU Schutz genießen
- Ein Berufswechsel?
- Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) & Fluguntauglichkeitsversicherung (FU), sollte das ohne Änderungen und ohne Meldepflicht mitmachen, auch wenn der neue Beruf ein höheres Risiko mitbringt
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Wie bereits erwähnt verzichten die meisten Versicherer bereits darauf. Dennoch sind oftmals solche Klauseln in bestehenden alten Verträgen zu lesen. Hier gilt lieber einmal mehr prüfen, als das Nachsehen im Notfall zu haben
- Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Hier leistet der Versicherer bereits bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Bescheinigungen (auch hier muss der Versicherte für zumindest 6 Monate krank sein, um Anspruch auf Leistung zu haben) eines behandelnden Arztes, also bei der Vorlage des „gelben Zettels“. Somit erhält die versicherte Person sehr schnell eine Vorableistung aus der Versicherung
Die Fluguntauglichkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bietet übrigens auch einen optimalen Schutz für Flugbegleiter und Piloten, denn auch wenn diese Berufsgruppen Ihren Beruf aus gesundheitlichem Grund nicht mehr ausüben können, springt die Fluguntauglichkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im vollen Umfang ein!
Wir helfen Ihnen gerne Ihre Arbeitskraft optimal abzusichern. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, sollten Sie längerfristig oder langfristig krank werden, denn es gibt nichts schlimmeres als gegen eine Krankheit zu kämpfen und gleichzeitig in finanzielle Schieflage zu geraten!