Ganz gleich, ob betriebliche Altersversorgung oder andere Benefits , die rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen. Zunächst ist damit das Arbeitsrecht gemeint, aber auch andere Bereiche, wie Sozialgesetz, Steuer-, Bilanz oder Versicherungsrecht. Selbstverständlich darf auch der Datenschutz nicht in Vergessenheit geraten. Wir haben direkten Kontakt zu den erforderlichen Rechtsberatern , die ihre Erfahrung in die Prozesse mit einbringen können. Betriebliche Altersversorgung und Fluktuations Management ist ein Beispiel. Alte Mitarbeiter gehen, neue kommen.Das ist der Alltag in unserm Berufsleben.Mit dem Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung kommt mit einem Arbeitgeberwechsel nun auch immer wieder die Frage auf: Was passiert jetzt mit der vom vorherigen Arbeitgeber mitgebrachten Direktversicherung? Mit dem Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung kommt mit einem Arbeitgeberwechsel nun auch immer wieder die Frage auf: Was passiert jetzt mit der vom vorherigen Arbeitgeber mitgebrachten Direktversicherung Unternehmen können für die Einstellung neuer Mitarbeiter zwischen zwei Wegen wählen: die Übernahme oder die Portabilität von mitgebrachten Verträgen. Am besten, Sie fällen dafür eine Grundsatzentscheidung. Individuelle Lösungen für jeden neuen Mitarbeiter sind in der Theorie zwar schön, sie sind aber oft nur mit großem Aufwand umzusetzen, und beinhalten vor allem ein erhöhtes arbeitsrechtliches Risiko. Möchte ein neuer Mitarbeiter seinen Vertrag mitbringen, besteht einerseits die Möglichkeit, die Versorgungszusage zu übernehmen und weiterzuführen. In diesem Fall ist eine lückenlose Prüfung aller Unterlagen zwingend notwendig, da mit der Versicherung arbeitsrechtlich die Versorgungszusage des vorherigen Arbeitgebers übernommen wird. Damit gehen alle eventuell bereits passierten Fehler und Versäumnisse zu Ihren Lasten. Als neuer Arbeitgeber haften Sie dann im Falle eines Falles für nicht gezahlte Zuschüsse oder Ungenauigkeiten im bestehenden Vertrag. Alternativ kann dem Mitarbeiter nach § 4 des Betriebsrentengesetzes die Übertragung in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übernommen werden. Mit der Portabilität wird die Versorgungszusage in seiner bestehenden Form nicht übernommen, es wird lediglich das vorhandene Kapital ohne neue Kosten auf einen Ihrer Vertragsparnter übertragen. Jedoch muss der Mitarbeiter in diesem Fall unter Umständen den Wechsel des Versicherers sowie meist geringere Garantieleistungen in Kauf nehmen. Alternativ oder zusätzlich steht es dem Mitarbeiter frei, seinen Alt-Vertrag privat fortzusetzen. Sie als Arbeitgeber sollten neue Mitarbeiter übrigens bewusst auf diese Möglichkeit hinweisen. Es ist außerdem möglich, einen neuen Vertrag abzuschließen.Scheidet ein Mitarbeiter mit Versicherungsvertrag aus dem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter und dem Versicherer innerhalb von drei Monaten erklären, dass mit Übertragung der Versicherung seine arbeitsrechtlichen Pflichten abgegolten sind. Nur so werden Haftungsansprüche vermieden. Das alles klingt natürlich hochkompliziert. Ist es aber nicht. Genau aus diesem Grund stehen wir immer hilfreich an Ihrer Seite Dank des Arbeitgeber Portals Pension Digital. FinAlly Pension – Unternehmer
Rechtssicherheit
- Home
- FinAlly Welt
FinAlly Digital
FinAlly Gewerbe
FinAlly Verbände & Vereine
FinAlly Investments
FinAlly Partner
- Über uns
- Blog
- Newsletter