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D&O - Versicherung

Für das Management ist die Absicherung gegenüber Schadensersatzansprüchen unverzichtbar. Wir kennen uns in vielen Branchen aus und beraten Führungspersonal jeder Unternehmensgröße. Unsere Wordings sind anwaltlich geprüft!

 

D&O Versicherung –
Branchenspezifische Beratung

Unsere D&O Versicherungs Konzepte sind über Jahre gewachsen und wurden steht’s weiterentwickelt. Dank unsere befreundeten und spezialisierten Anwalts Kooperationspartner, die sich auf D&O Versicherung spezialisiert haben, können Sie auf eine maßgeschneiderte D&O Versicherung Police zurückgreifen. Des Weiteren können wir, Dank unserer Anwalts Kooperationspartner, kann eine neutrale und rechtsverbindliche Auskunft über die Haftung der Deckung gewährleistet werden. Besonderheiten sind von Anfang an Teil der Risikoerfassung und Beratung. In der Regel läuft die Beratung wie folgt ab:

  • Aufnahme und Analyse der Ist Situation.

  • Wir schauen uns ihre persönliche Risikosituation an und bewerten diese

  • Wenn wir die Situation bewertet haben findet noch einmal ein Austausch mit den haftenden Organen statt

  • Falls schon eine D&O Versicherung (Deckung) besteht, wird diese unabhängig geprüft und analysiert (werthaltig).

  • Wir konzentrieren uns auf die wichtigen Punkte des Ansprechpartners (Organ), welcher die D&O Versicherung benötigt.

  • Auf Wunsch können wir auch noch die Verschaffensklausel prüfen
Wofür eine D&O Police leistet

Directors and Officers liability Versicherungen (D&O Versicherung) gehören mittlerweile zum Standard für Unternehmen. Diese Deckung ist eine Spezialversicherung. Die richtige Gestaltung erfordert hohes juristisches Know-how.
Das Manager Dilemma
Einerseits wird von ihnen erwartet, dass sie Gefahren vom Unternehmen abwenden. Andererseits müssen sie unternehmerisch denken, Risiken eingehen und immer wieder Neuland betreten. Die klassische SWOT Analyse. Dazu kommt, dass gesetzliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das Vorstandsvergütungs- oder das Missbrauchsbekämpfungsgesetz, zahlreiche Fallen bereithalten. Compliance-Regeln sind ebenfalls zu beachten. In der Theorie muss ein Chef auch die Einhaltung aller Regularien im Ausland gewährleisten – was in der Praxis kaum machbar ist. Wenn Medien über Fehler von Managern berichten, dann über solche mit einem kriminellen Verdacht, die neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen auch strafrechtliche Ermittlungen auslösen siehe Siemens, Middelhoff, Volkswagen. So entsteht der Eindruck, Manager würden zu allererst für vorsätzliches Fehlverhalten haftbar gemacht werden. In der Praxis sind es aber meistens die unabsichtlichen Fehler und fahrlässigen Handlungen bzw. Unterlassungen, wegen denen sich die Manager zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen da sie bei leichter Fahrlässigkeit bereits unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften.

Steigende Ansprüche

Man kann seit Jahren eine steigende Anspruchsmentalität seitens Unternehmen und Anteilseignern gegenüber Geschäftsführern beobachten. Auch Insolvenzverwalter verlangen nicht selten hohe Summen. Daher nimmt die Zahl der Verfahren wegen Inanspruchnahme der Unternehmensorgane zu.

Oft ist der Vorwurf dabei nicht Vorsatz, sondern Unterlassung!

Es geht also häufig um Aufsichts- und/ oder Kontrollverschulden, das sich aus falschem Verhalten anderer Mitarbeiter und Organmitglieder ableitet. Daher ist es klar, dass die aus den USA kommende „Directors-and-Officers-Versicherung“, kurz, „D&O“, auch in Deutschland fest etabliert ist. Die D&O Versicherung ist eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung, für Organmitglieder, die ein Unternehmen zugunsten seiner dieser abschließt. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche (Schadenkompensation) wie bei anderen Haftpflichtsparten

Die meisten Fälle entstehen dabei durch die Innenhaftung!

Nur rund zehn Prozent der Schäden entstehen dagegen durch Ansprüche von außen. Bei der Konzeption einer D&O Deckung sollte man auf diverse Punkte achten. Wichtig ist etwa, dass die Deckung unbegrenzt rückwirkend ist. Außerdem sollte eine ausreichende Nachmeldefrist Vertragsbestandteil sein. Ebenso ist es wichtig, dass eine Kostenvorsorgeregelung zu verschiedenen Positionen rechtssicher verankert ist. Zunehmende Bedeutung gewinnt auch die Implementierung internationaler Versicherungsprogramme. Damit vermeidet man steuerrechtliche und aufsichtsratsrechtliche Implikationen, die am Ende den lokalen Schutz von Organen beeinträchtigen könnten.Eine weitere Anforderung ist, dass Schäden lokal kompensiert werden können.

Aktuelles BGH-Urteil

Während diese Punkte zu den Standards gehören, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wie sich an juristischer Front immer wieder Neuerungen ergeben. 2016 entschied der BGH, dass die versicherte Person berechtigt ist, ihren Freistellungsanspruch an das versicherte Unternehmen abzutreten, die im Innenverhältnis Haftpflichtansprüche stellt. Der Vorteil ist, dass die versicherte Gesellschaft in die Lage versetzt werden kann, sowohl den Deckungsanspruch als auch den Haftungsanspruch direkt gegen den Versicherer geltend zu machen Direktanspruch wie in der KFZ-Haftpflichtversicherung). Auch der Manager muss sich überlegen, ob er seinen Freistellungsanspruch abtreten will. Denn seine Obliegenheitspflichten gegenüber dem Versicherer bleiben bestehen, wohingegen er auf die Durchsetzung seines Versicherungsanspruches keinen Einfluss mehr hat. Andererseits kann dieses Vorgehen ein sinnvoller Weg zur Schadenregulierung sein.

Ein Beispiel dafür:

Ein Unternehmen verklagt einen Geschäftsführer, weil dieser bei einem M&A eine fehlerhafte Due Diligence durchgeführt hat. Da der Geschäftsführer aber lange Jahre erfolgreich für das Unternehmen tätig war, will man sich trotz des Fehlers nicht trennen. Tritt der Geschäftsführer seinen Anspruch an das Unternehmen ab, kann dieses seine Ansprüche dann direkt beim Versicherer geltend machen. Andernfalls müsste das Unternehmen seinen Geschäftsführer verklagen, obwohl es gleichzeitig weiter mit ihm zusammenarbeiten will.

D & O Versicherung

 allgemeine Informationen

 

Die D & O Versicherung ist eine Gemengelage aus vielen Interessen. Eine Besonderheit der D&O Deckung:

Das Unternehmen schließt die Versicherung ab und versichert ist aber der Manager (VN ist nicht gleich VP). Im Schadenfall entsteht leicht eine Gemengelage verschiedener Interessen. Die Betreuung dieser Konstellation erfordert neben dem juristischen Durchblick vor allem viel Fingerspitzengefühl. Zumal die Fälle häufig emotional sind. Letzte Woche hat man erfolgreich zusammengearbeitet; heute wird Klage eingereicht– und morgen will man wieder miteinander arbeiten…

Versicherungssumme sollte ausreichend hoch angesetzt werden Der Trend ist klar:

Der deutsche D&O Markt gehört zu den weltweit größten. Jetzt sind die Prämien noch günstig; sie könnten in absehbarer Zeit jedoch deutlich ansteigen, weil die Versicherer wegen vergangener Großschäden kaum kostendeckend wirtschaften. In jedem Fall sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt werden. Beispiele für solche Großschäden sind die einschlägig bekannten Fälle wie bei DaimlerChrysler, Lufthansa oder Siemens. Zwar liegen nur ca. fünf Prozent der gesamten D&O Schäden in dieser Größenordnung. Kostentreiber sind meist Anwaltskosten, da Prozesse sich über mehrere Jahre hinziehen können

Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Zu beachten gilt es, dass nicht alle denkbaren Ansprüche im Zusammenhang mit Fehlern von Managern versichert sind. Es empfiehlt sich daher zusätzlich der Abschluss einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung. Diese bietet Kostenschutz im Zusammenhang mit eingeleiteten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie sichert auch dann ab, wenn nicht gegen den Manager, sondern gegen das Unternehmen ermittelt wird. Eine Strafrechtsschutz-Versicherung bezahlt außerdem Kosten für Gutachter oder interne Recherche.

Die Häufigsten Fragen zur
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