Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die beta_systems Versorgung
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Wir als Betriebsrat und Geschäftsleitung der betasystems-Gruppe sehen es als einen Teil unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht an, zu Ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen positiv beizutragen.
Das Thema Altersversorgung gewinnt für uns alle stetig an Bedeutung. Durch sinkende Leistungen in der Rentenversorgung ist sicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als eine Grundversorgung darstellen kann. Sie wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Durch die Rentenreformen wurde das Brutto-Rentenniveau für Arbeitnehmer inzwischen auf ca. 50% des Bruttoeinkommens gesenkt – mit einer stetig fallenden Tendenz. Daher ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ein richtiger und wichtiger Schritt.
Aufgrund Deines täglichen Einsatzes sieht der Betriebsrat und die Geschäftsleitung es als moralische Verpflichtung an, Dich dabei zu unterstützen. Daher haben wir uns entschieden, die betasystems Altersvorsorge ins Leben zu rufen. Unser Engagement für Deine persönliche betasystems Altersvorsorge unterstreichen wir mit einen Arbeitgeberzuschuss von 40,00€ monatlich. Des Weiteren bekommst Du unter bestimmten Bedingungen weitere 20% auf Deinen Umwandlungsbeitrag als Zuschuss von betasystems. Mit der betrieblichen Altersversorgung unterstützen wir Dich beim Aufbau eines zusätzlichen Standbeines für Deine Altersversorgung. Dabei stehen Dir zahlreiche Optionen zur Verfügung, um Deine betriebliche Altersversorgung auf Deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Du bestimmst die Art Deiner Rente dann, wenn Du weißt, was Du brauchst – zum Rentenbeginn.
Handle jetzt! Wir stellen Dir mit Thomas Drtina und seinem Experten Team einen exklusiven Experten der FinAlly GmbH an Deine Seite, der Dir gerne in einem persönlichen Gespräch die vielen Vorteile der betasystems Altersvorsorge erläutert. Er erarbeitet mit Dir ein individuelles Angebot und berät Dich kompetent bei der Einrichtung Deiner persönlichen betrieblichen Altersversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Betriebsrat und Deine Geschäftsleitung
Ihre zusätzliche Altersvorsorge
bAV mit garantierten Spareffekt
Mittlerweile ist es nahezu unmöglich ohne eine zusätzliche Altersvorsorge seinen Lebensstandard im Rentenalter fortzuführen. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei eine Möglichkeit die man in Betracht ziehen sollte. Denn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist durch Steuererleichterungen, Sozialversicherungsvorteilen, Garantien und anderen Vorteilen staatlich gefördert. Dadurch ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eines der effizientesten Lösungen die Altersproblematik (Rentenlücke) zu verringern.
So funktioniert die bAV
- Du erhältst durch staatliche Förderung einen Zuschuss von 50 % in Form von einer Sozialversicherungsersparnis und einer Steuerersparnis. Du selber zahlst und er Regel 50 % des Sparbeitrages.
- beta_system beteiligt sich mit zwei Zuschüssen, wodurch Dein eigener Aufwand sogar deutlich unter 50 % liegt
- Dank der Förderung der Staates und den beta_systems Zuschüssen, sparst Du doppelt soviel im Vergleich zur privaten Altersvorsorge
Vereinbare am besten noch heute einen persönlichen, kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungstermin. Alternativ kannst Du auch selber schon mal Deinen Wunschbeitrag berechnen.
Ihre zusätzliche Altersvorsorge
Ihre persönlichen Vorteile auf einen Blick
- Im Jahr 2020 können 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) steuer- und sozialversicherungsfrei in Betriebsrentenanwartschaften umgewandelt werden. Die BBG beläuft sich in 2020 auf € 6.900,- monatlich bzw. auf € 82.800 jährlich. 4% hieraus sind monatlich € 276,- bzw. jährlich € 3.312,-.
- Abzüglich Beiträge in bestehende bAV nach § 40b EStG können weitere 4% der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich steuerfrei umgewandelt werden.
- Du kannst die Beiträge jederzeit reduzieren, aussetzen bzw. beitragsfrei stellen
- Sollte es Dich doch einem zu einen neuen Arbeitgeber verschlagen ist die beta_sytems Versorgung übertragbar. Hierfür solltest Du mit unseren Partner und dessen Beratern kontakt aufnehmen
- vereinfachtes Aufnahmeverfahren
- attraktive Sonderkonditionen (25% Ersparnis)
- betasystems Zuschuss von 40,00 € bei einem Umwandlungsbetrag von 80,00 €
- betasystems zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zum Umwandlungsbetrag von 20%
- Freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung
- kein Verlustrisiko bei Insolvenz des Arbeitgebers
Folgendes solltest Du berücksichtigen
- Lebenslange Rentenzahlung, einmalige Kapitalauszahlung oder alternativ bis zu 30 % als einmalige Kapitalauszahlung. Du hast die Wahl! Aber Achtung bei der einmaligen Kapitalauszahlung. Diese muss komplett verteuert werden. Du solltest Dir dass daher vorher aufzeigen lassen. Die Berater von FinAlly zeigen Dir alle Vorteile und Nachteile auf.
- Ab den 62. Lebensjahr kannst Du die betriebliche Altersvorsorge der beta_systems beziehen, abrufen oder auszahlen lassen.
- Die Betriebsrente unterliegt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner
88,00 €
160,00 €
200,00 €
276,00 €
43,39 €
79,11 €
99,05 €
137,07 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
8,00 €
20,00 €
26,67 €
39,33 €
97,33 €
65,87 €
49,34 €
19,75 €
Fazit zu der Berechnung
Der Vorteil liegt auf der Hand! Bei einem Einsatz von 19,17 € investieren Sie 88,00 € (Berechnungsgrundlage 3500 € Monte. Brutto/Stkl. 1/Kinderlos/GKV versichert/diese Werte fallen bei jedem Mitarbeiter individuell aus).

Das entspricht einen Zuschuss von 77,56 %

Wenn Sie dieses Ergebnis bei Ihrer Privaten Altersvorsorge erreichen wollen, müssten Sie für die garantierte Kapitalleistung 10,04 % p.a. erzielen.

Schaue Dir doch einfach mal Deine Altersvorsorge an. Gerne helfen wir Ihnen auch bei einem Vergleich.
Auf Wunsch berechnen wir auch Deine Rentenlücke. Hier steht und eine offizieller Rentenberater zur Verfügung! Die Kosten für eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung übernimmt die betasystems.

FAQs aus 20 Jahren Erfahrung
Du nimmst im Regelfall Deinen Vertrag samt dem kompletten Guthaben zum neuen Arbeitgeber mit und kannst diesen dort weiter fortführen. Für Versorgungen ab dem Jahr 2005 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Übertragung zum neuen Arbeitgeber. Die beste Lösung gestalten wir fallweise für Dich. Deshalb: nehme bitte vor einem Arbeitsplatzwechsel rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Regelungen bei der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersversorgung baut der Arbeitnehmer seine Altersversorgung auf. Du erhälst eine lebenslange Altersrente. Aber auch eine Absicherung Deiner Familie ist im Todesfall über die betriebliche Altersversorgung möglich.
Hinterbliebenenversorgung vor Rentenbeginn
In der betrieblichen Altersversorgung kommt es darauf an, welcher Durchführungsweg vorlag und ob eine Kapital- oder Rentenversicherung abgeschlossen beziehungsweise ob eine Todesfallleistung tariflich eingeschlossen war (das ist bei unserer Vorsorge gegeben)
Stirbt der Versicherte (Also Du) vor Rentenbeginn, wird je nachdem an die Hinterbliebenen (gegebenenfalls im Wege einer Rangfolge) das gebildete Kapital geleistet, die gezahlten Beiträge zurückgewährt oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Eine Hinterbliebenenversorgung darf nur an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, den namentlich benannten Lebensgefährten oder die waisenrentenberechtigten Kinder ausgezahlt werden.
Hinterbliebenenversorgung nach Rentenbeginn
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, werden Renten innerhalb einer Garantiezeit weitergezahlt, oder es wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Es kommt darauf an, was vertraglich festgehalten ist. Auch in diesem Fall darf eine Hinterbliebenenversorgung nur an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, den namentlich benannten Lebensgefährten oder die waisenrentenberechtigten Kinder ausgezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 32 Einkommensteuergesetz. Bei der beta_systemsvorsorge, ist eine Rentengarantiezeit von 21 Jahren vereinbart. Was bedeutet das?
Du gehst mir 67 in Rente und verstirbst dann mit 70 Jahren, würdest Deine Angehörigen (gesetzliche Erbfolge) noch 17 Jahre die Rente bekommen. Auch eine Einmalige Auszahlung wäre dann noch möglich. Auch hier sollten man aber vorab sich noch einmal beraten lassen, ob die Summe in diesem Fall Einflüsse hat (Erbmasse, Steuern usw.)
Bitte folgendes beachten
Sind keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld an die Erben oder an den im Antrag genannten Bezugsberechtigten geleistet. Dies ist je nach Durchführungsweg auf die Höhe von maximal 7.669 Euro bzw. 8.000 Euro begrenzt.
Das Bruttosparen, wandelt Ihren Bruttolohn in Versorgungslohn um. Durch dieses Umwandlungen werden weniger Beiträge in die Sozialversicherung (SV) einbezahlt. Deswegen hat dieser Beitragsersparnis geringfügige Leistungsminderung bei der Rentenversicherung, dem Arbeitslosengeld und Krankengeld zur Folge. Der Vorteil überwiegt aber deutlich dem Nachteil, wie folgendes Beispiel zeigt:
Mr. BETA spart im Monat 100,00 €
Ersparnis SV Beitrag 20,00 €
Minderung von der Rente monatl. 1,07 €
Da die Beitragsersparnis in eine attraktive betriebliche Altersvorsorge gezahlt wird, erzielen Sie eine deutlich höhere Monatsrente im Vergleich zum Verlust der gesetzlichen Rente. Analog zum Umwandlungsbetrag verringert sich auch das zeitlich begrenzte Krankengeld und Arbeitslosengelt. Aber auch hier kompensiert der positive spätere Rentenbezug aus der betrieblichen Altersvorsorge die Nachteile um Längen. Diese würde aber nur ins Gewicht falle, wenn das Krankegel und Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird. Auch hier empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit unserem bAV Experten. Dieser zeigt Ihnen anhand Ihrer persönlichen Zahlen die Auswirkungen aus.
Auch in diesem Fall kannst Du die Versicherung privat (beitragsfrei oder –pflichtig) ohne Arbeitgeberzuschuss fortführen. Wenn Du wieder gesund bist oder aus der Elternzeit zurückkehrst, so kann diese Vorsorge auch wieder fortgeführt werden.
Nein, die persönliche Beratung ist kostenfrei. Bei Abschluss einer Vorsorge fallen die von den Versicherungen vorgesehenen Abschluss- und Verwaltungskosten an. Da es sich bei der betasystems Altersvorsorge um einen speziellen Kollektivvertrag mit Sonderkonditionen handelt, ist dieser um 25% günstiger als ein vergleichbarer Vertrag am freien Markt. Diese Kostenreduktion bedeutet für Dich eine höhere Ablaufleistung.
Standardmäßig und per Gesetz sind Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder bezugsberechtigt. Sind diese nicht vorhanden kann mit angehängtem Formular auch ein Lebensgefährte eingesetzt werden. Dieser in häuslicher Gemeinschaft lebende (wichtig!!) Lebensgefährte ist dem Ehegatten in der BAV gleichgestellt. Bei Dritten musst du mit dem ebenfalls angehängten Formular einen Begünstigten benennen.
Der Teil des BAV-Beitrags dazu führen kann, dass die Bemessungsgrenze unterschritten wird: nur der Teil, der vom Mitarbeiter aus dem eigenen Brutto umgewandelt wird. Arbeitgeberzuschüsse sind hier nicht zu berücksichtigen.
eine gute und geförderte betriebliche Altersvorsorge bAV bringt dem Allgemeinwohl viel mehr, als eine schlechte und zu geringe Rente aus der DRV. Denn ist die Rente im Alter zu gering, muss Grundsicherung beantragt werden, was nichts anderes ist als eine Art Hartz IV für Rentner, komplett auf Kosten der Allgemeinheit. 50 EUR in die bAV bringen mehr Rente als 50 EUR in die DRV. Jeder der eine geförderte bAV einrichtet, entlastet die Allgemeinheit und tut sich selbst was Gutes. Insbesondere dann, wenn wie bei betasystems, der Arbeitgeber das in so hohem Maße fördert.
es ist sogar so, dass wir standardmäßig das Kapital auszahlen (in dem Beispiel also 18 Jahresrenten), da die meisten Erben eine Einmalsumme haben wollen. Die Leistungen sind dann erbschaftssteuerpflichtig, bei Ehegatten aufgrund der Freibeträge somit meistens steuerfrei. Der Hinterbliebene hat aber immer die Wahl ob Rente oder Kapital.
grundsätzlich kann eine bestehende Versorgung im laufenden Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Hierzu ist eine Erklärung der beteiligten Parteien erforderlich. Bei Direktversicherungen wird der Rückkaufswert (RKW), wenn er an den Mitarbeiter fließen soll, an den Mitarbeiter ausgezahlt. Der Mitarbeiter muss diesen Betrag im Rahmen seines Lohnsteuerjahresausgleiches angeben und versteuern. Die SV-Abrechnung erfolgt im Zuge der normalen Lohnabrechnung im Unternehmen als fiktive Sonderzahlung.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Anspruch besteht auf Umwandlung künftigen Entgelts in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG). Sollte der Arbeitgeber standardmäßig keine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anbieten, kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung für seine Entgeltumwandlung verlangen.
Die Beiträge, die in eine Direktversicherung gezahlt werden, sind bis zu einer Höhe von 4 % der BBG (West) steuer- und sozialabgabenfrei. (2019: 268 EUR mtl. bzw. 3.216 EUR j.) Darüber hinaus können weitere 4 % der BBG(West) steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig eingezahlt werden. (die ersten 4 % sind St.+SV.-frei; die zweiten 4 % sind St.-frei) Wenn der Arbeitnehmer einen pauschal besteuerten Vertrag nach § 40 b EStG a.F. bespart, ist dieser von den steuerfreien 8 % BBG abzuziehen. Im Beratungsgespräch sollte eine individuelle Berechnung erläutert und ausgehändigt werden. Insgesamt ist zu beachten, dass die Freibeträge des § 3 Nr. 63 EStG nur einmal genutzt werden können, d.h. es ist zu beachten, ob die Freibeträge nicht schon durch einen anderen Direktversicherungsvertrag oder durch Beitragszahlungen (des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers) in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds ausgeschöpft werden.
Entgeltumwandlung kann dazu führen, dass das Entgelt des Arbeitnehmers unter die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rent- enversicherung und/oder der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. In diesem Fall reduzieren sich die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und gesetzliche Rente und/oder Krankengeld.
Bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung setzt ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung dieser Grenze die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder ein. Die Fortführung einer privaten Krankenversicherung ist nicht mehrmöglich.
Beitragsbefreiung, Berufsunfähigkeitsrente sowie Todesfallschutz können grundsätzlich eingeschlossen werden.
Ja, der Beitrag kann durch eine Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung geändert werden. Dabei ist zu beachten, dass Änder- ungen des Entgeltumwandlungsbetrages Auswirkungen auf die zugesagten Leistungen sowie die Gehaltsabrechnung haben.
Ihren Beiträgen werden Kosten, insbesondere für zusätzlich versicherte Risiken, sowie Kosten für Abschluss und Verwaltung entnommen. Je nach Wertentwicklung der Kapitalanlage ist es daher insbesondere in den ersten Jahren möglich, dass der Rückkaufswert nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht.
Falls der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, hat er nach § 1a BetrAVG das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Eine entgeltfreie Zeit liegt zum Beispiel bei Elternzeit und einer zusammenhängenden Krankheit von länger als 6 Wochen vor.
Die Beiträge für eine Direktversicherung sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie zum Aufbau einer Leistung der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden (BMF-Schreiben vom 31.03.2010). Dies sind ausschließlich Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Vorzeitige Leistungen, die durch Abtretung oder Beleihung bewirkt werden, sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Um die steuerliche Förderung nicht zu gefährden, sind Abtretungen und Beleihungen daher ausgeschlossen.
Die versicherungsvertragliche Lösung muss innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen beim Versicherer erklärt werden. Sie wird durch den Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Arbeitnehmer oder einen neuen Arbeitgeber vollzogen. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer eine Übertragung des Vertragswertes auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber verlangen. Dabei gelten die Voraussetzungen und Grenzen des BetrAVG. Das Übertragungsabkommen der Versicherer gewährt bei der Kapitalübertragung sogar eine Frist von 15 Monaten und stellt den Arbeitnehmer von einer erneuten Risikoprüfung und erneuten Abschlusskosten frei.
Eine lebenslange Altersversorgung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Verträge ist der frühestmögliche Rentenbeginn regelmäßig die Vollendung des 62. Lebensjahres. (BMF-Schreiben vom 31.03.2010)
Der Versicherer ist verpflichtet, die gesetzliche Krankenversicherung des Rentners über eine Auszahlung aus einer Direktversicherung zu informieren. Grundsätzlich sind alle Leistungen aus einer Direktversicherung für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenver- sicherung pflichtversichert sind, sozialabgabenpflichtig, d.h. es sind Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge zu zahlen. Dies gilt nicht für die Leistungen, die vom Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen finanziert wurden. Ist der Rentner privat krankenversichert, fallen keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung des Rentners an.
Für Renten- und Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung, in die nach § 3 Nr. 63 EStG geförderte Beiträge geflossen sind, erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Daher sind diese als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zum Rentenbeginn zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Sofern der Vertrag während der Ansparphase privat geführt wurde oder steuerpflichtige Beiträge eingezahlt wurden, werden die daraus resultierenden Leistungen nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert (§ 22 Nr. 5
S. 2 in Verbindung mit § 22 Nr. 1 S. 3a EStG). Kapitalleistungen sind mit dem Unterschiedsbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.
Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind nicht frei vererbbar. Zu den möglichen Hinterbliebenen in der bAV zählen ausschließlich der Ehegatte, der Lebensgefährte, die versorgungsberechtigten Kinder und der ehemalige Ehegatte. Die Kinder sind so lange versorgungsberechtigt, wie der Staat für sie Kindergeld leistet, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr. Der Lebensgefährte muss dem Versicherer vor dem Todesfall angezeigt sein. (BMF-Schreiben vom 31.03.2010)
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